Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen und Planende, was auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig ist, etwa über einen Bebauungsplan oder die Beurteilung nach den Vorgaben für den unbeplanten Innenbereich bzw. den Außenbereich. Danach folgt die Einreichung des Bauantrags mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde das Vorhaben, und erst nach der Entscheidung darf mit der Umsetzung begonnen werden. Wichtig ist dabei: Auch wenn das Verfahren auf einer bundeseinheitlichen Grundlage aufbaut, nämlich dem Muster der Musterbauordnung, regeln die Bundesländer die Details in ihren jeweiligen Landesbauordnungen. Das betrifft zum Beispiel, welche Vorhaben in welchem Umfang genehmigungspflichtig sind und welche als verfahrensfrei oder nur in einem vereinfachten Verfahren umgesetzt werden können. Ebenso unterscheiden sich die Anforderungen daran, wer bauvorlageberechtigt ist, und wie die Behörden im Einzelfall prüfen. Ein weiterer Unterschied zwischen den Bundesländern liegt häufig in der praktischen Umsetzung: Manche Länder bieten digitale Antragswege an, andere setzen stärker auf klassische Einreichungen. Für Bauherr:innen bedeutet das: Der grobe Ablauf bleibt zwar vergleichbar, die konkreten Schritte, Zuständigkeiten und Formvorgaben sollten aber immer anhand der Landesbauordnung und der Hinweise der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde eingeordnet werden. So lässt sich vermeiden, dass Unterlagen fehlen oder der falsche Verfahrensweg gewählt wird.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Stralsund

Zuständig ist das Bauordnungsamt in Stralsund. Mecklenburg-Vorpommern hat den EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" selbst entwickelt und federführend ausgerollt.

Zur Digitalen Baugenehmigung (Mecklenburg-Vorpommern)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sollten Bauherren früh klären, ob das geplante Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei umgesetzt werden kann. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Änderungen an der Außenwirkung lohnt sich ein genauer Blick auf die planungsrechtlichen Vorgaben und die Anforderungen der zuständigen Bauaufsicht. Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, können Nachweise, Abstandsfragen oder Vorgaben aus dem Bebauungsplan eine Rolle spielen. Wer das vorab sauber prüft, reduziert Rückfragen und vermeidet spätere Anpassungen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Stralsund.

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Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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